Urban-von-Vorst-Weg 6 • 45894 Gelsenkirchen Mo. - Sa. 9:00 - 22:00 Uhr / Termine nach Vereinbarung
Landwehr 99 • 46514 Schermbeck Mo. - Sa. 9:00 - 22:00 Uhr / Termine nach Vereinbarung
Zentrale Buchungshotline: 02853 - 4489 975

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dr. Martin Schmid und Wilhelm Dahm Gbr, Schießkino DASCH – im folgenden „DASCH“ genannt- mit ihrem Vertragspartner –im folgenden „Kunde“ genannt-.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Nutzung des ST-2 Simulators von MARKSMAN TRAINING SYSTEMS AB Sweden für das Training mit Flinte und Büchse in den Räumlichkeiten von DASCH. Dem Kunden wird während der Zeit der gebuchten Nutzung ein Betreuer für die Anlage zur Verfügung gestellt.
    2. Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzlich der Nutzung des ST-2, kostenpflichtige Trainerstunden bei DASCH zu buchen.
    3. Dem Kunden steht frei vom DASCH angebotenes Schieß- und Jagdzubehör käuflich zu erwerben.
  3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
    1. Der Vertrag kommt zustande mit der Buchung per Telefon, Post, Fax oder Email und endet nach der vereinbarten Nutzung.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Das Nutzungsentgeld bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.
    2. Sollte die Buchung weniger als 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung storniert werden, können die Kosten entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt werden. DASCH ist bemüht zuvor einen Ersatztermin zu benennen, falls der Kunde dies wünscht.
    3. Gebuchte und stornierte Drittleistungen werden vom DASCH nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt und bei Stornierung eine zusätzliche Aufwandspauschale von 80 EUR erhoben.
    4. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Ende der gebuchten Leistung bzw. auf besondere Vereinbarung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele steht DASCH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu.
  5. Haftungsbeschränkung
    1. Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Haftung auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    2. DASCH übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die durch andere Kunden von DASCH oder Dritte verursacht oder herbeigeführt werden. Der Kunde stellt DASCH von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus verursachten Schäden durch andere Besucher oder Dritte bei Nutzung der Vertragsgegenstände ergeben könnten, frei. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge der Missachtung der unter 7„Verhaltenspflichten des Kunden“ aufgeführten Bedingungen.
    3. DASCH übernimmt keine Haftung für Schusswaffen inklusive der Optiken bzw. anderen Zieleinrichtungen sowie Zubehör- und Einzelteile, welche vom Kunden mitgebracht werden. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch einen DASCH Mitarbeiter verursacht wurde.
    4. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung u. ä.) oder aus technischen Gründen behält sich DASCH vor, das gebuchte Arrangement nicht durchzuführen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  6. Gerichtsstand
    1. Der Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.
  7. Verhaltenspflichten des Kunden
    1. Das Mitbringen von Munition in die Räumlichkeiten von DASCH ist verboten. Ausgenommen sind deutlich erkennbare Pufferpatronen. Diese sind vor erstmaliger Benutzung dem DASCH Mitarbeiter vorzuzeigen.
    2. Den Anweisungen der DASCH Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Kinder unter 14 Jahren dürfen im DASCH keinen Umgang mit Waffen haben.
    3. Bei Ankunft in den Räumlichkeiten von DASCH sind Waffen an der vorgesehenen Stelle aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und die Kammern zu öffnen bzw. bei Kipplaufwaffen die Läufe abzukippen. Der sichere Zustand ist dem DASCH Mitarbeiter vorzuzeigen.
    4. Das Anschlagen von Waffen und das Betätigen des Abzuges außerhalb der vom Mitarbeiter angesagten Trainingssituation ist verboten.
    5. Die vom Kunden mitgebrachten Waffen sind ordnungsgemäß durch den Kunden nach waffenrechtlichen Vorschriften zu transportieren. Der Kunde sorgt für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für seine mitgebrachten Waffen selbst. Leihwaffen von DASCH sind von dieser Regelung ausgenommen.
    6. Offenes Feuer und Rauchen ist innerhalb der Räumlichkeiten von DASCH verboten.
    7. Alkoholkonsum vor und während der Nutzung des ST-2 Trainingssystems ist verboten.
  8. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.

Gelsenkirchen, der 01.05.2015

Das Schiesskino DASCH, Dr. Martin Schmid und Wilhelm Dahm GbR., Landwehr 99, 46514 Schermbeck, Ust.-Nr. DE300418372 als Generalvertretung von MARKSMAN TRAINING SYSTEMS AB Schweden (MTS AB) für den Bereich Deutschland/ Österreich/Schweiz (deutschsprachig)

wird im Folgenden als "Verkäufer" oder "DASCH" benannt.

Der ST-2 Simulator der Firma MTS AB in der jeweils ausgelieferten Konfiguration wird als Produkt bezeichnet.

Präambel

Der ST-2 Simulator ist das Resultat eines Entwicklungsprojektes von MTS AB, bei dem Experten für Computer und Animation mit erfahrenen Spitzenschützen und Schießlehrern zusammengearbeitet haben, um ein effizientes und nterhaltsames System für das Flinten- und Büchsentraining in geschlossenen Räumen zu schaffen. Neben dem effizienten Erlernen einer guten Schießtechnik mit Hilfe der instruktiven Rückmeldungen zeichnet sich der Simulator dadurch aus, dass er völlig ohne schädliche Umwelteinwirkungen auskommt. Die grundlegenden technischen Lösungen sind durch internationale Patente geschützt.

Kaufgegenstand

Kaufgegenstand ist das Produkt in der Zusammenstellung der einzelnen Produktkomponenten von Hard- und Software, wie sie sich aus der Auftragsbestätigung ergeben. Sollte eine für die Lauffähigkeit des Systems notwendige Produktkomponente bei der Bestellung vergessen worden sein wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen.

Preise/Kosten

Der Kaufpreis für das Produkt ergibt sich aus der Gesamtsumme der auf der Auftragsbestätigung, vorab auf dem Angebot, ausgewiesenen Produktkomponenten und wird mit dem unterschriebenen Angebot angenommen. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung, die mit dem unterschriebenen Angebot übereinstimmt.

Das System wird grundsätzlich zum Kunden geliefert und dort gebrauchsfertig aufgebaut. Der Kunde wird dabei in den Gebrauch eingewiesen und in der Handhabung geschult. Außerdem wird Support gewährt. Einzelheiten zum Support werden unter „Support und Service“ geregelt. Für die im Angebot und Auftragsbestätigung aufgelisteten Waren und Leistungen werden die ausgewiesenen Kosten abgerechnet.

Abweichungen hiervon werden einzelvertraglich geregelt.

Sofern der Zeitaufwand für die Installation und Grundlagenschulung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen bei einem System mit einem Projektor mehr als zwei Tage beträgt, trägt der Kunde die darüber hinaus entstehenden Kosten (insbes. Unterkunft und Verpflegung nach Aufwand sowie Zeitaufwand mit 85€/Std. netto für DASCH).

Mehrwert- oder Umsatzsteuern sowie ggf. Zollabgaben gehen zu Lasten des Kunden.

Pflichten des Verkäufers

Produkt

DASCH ist verpflichtet, das Produkt zum Kunden zu liefern und beim Kunden gebrauchsfertig zu installieren sowie den Kunden in die Bedienung grundlegend einzuweisen. Die Grundlagenschulung am System erfolgt im Zusammenhang mit der Installation. Sie beinhaltetet einen Überblick über den Simulator und eine Einweisung in die Bedienung des Produkts.

Dokumente

Der Verkäufer liefert dazu die folgenden Dokumente:

  • Bedienungsanleitung in Deutsch mit vollständiger Beschreibung aller Funktionen, die sich ggf. auf eine Vorversion beziehen kann, aber alle wesentlichen Bedienungsanweisungen enthält.
  • Tipps für die Praxis in Deutsch
  • Handbuch für die Erstellung eigener Hintergrundbilder in Deutsch. Der Nutzer kann so Bilder von passenden Szenen fertigen (z.B. vom Heimatschießstand oder aus dem eigenen Revier) und diese dann in den Simulator einbringen, um so das Schießen in bekannten Szenarien zu ermöglichen. Das Handbuch beschreibt, wie die Fotos aufzunehmen, aufzubereiten und zu installieren sind. Ausnahme: In den Disziplinen Skeet ISSF, Trap ISSF und Doppeltrap ist es bislang nicht möglich, eigene Fotos als Hintergründe zu installieren.

DASCH übergibt bei der Installation den vorläufigen (30 Tage) Lizenzcode für das Produkt. Nach Zahlung des gesamten Kaufpreises wird DASCH innerhalb von 5 Werktagen den unbefristeten Lizenzcode für das Produkt an den Kunden übergeben.

Updates

Sofern diese Option im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen ist, werden innerhalb der ersten 12 Monate nach der Installation des Produkts Updates der Basis-Software kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt im Regelfall mit der Übersendung eines Links zum Download mit der neuen Version inkl. Installationsanweisung per Mail. Upgrades (z.B. neue Disziplinen) sind davon nicht erfasst, werden also nicht kostenlos abgegeben.

Support und Service

Sofern diese Option im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen ist, wird während der ersten 12 Monate nach der Auslieferung freier Telefonsupport gewährt. Dieser beinhaltet eine Telefon-Hotline, die vom Verkäufer für alle Fragen und Probleme die beim normalen Betrieb des Produktes auftreten können bereitgestellt wird. Die Telefon-Hotline ist werktags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr unter der Nummer +49 (0)2853 - 4489 975 erreichbar. Weiterhin wird in den ersten 12 Monaten nach der Auslieferung freier Herstellerservice durch MTS AB nach den allg. Gewährleistungsansprüchen gewährt. Für den versicherten Transport von defekter Hardware zum Hersteller MTS AB muss der Kunde sorge tragen.

Vereinbarung über Support

Beim Kauf eines Simulators können Updates und Support/Service (SUA) kostenpflichtig auf 24 Monate ausgeweitet werden. Nach dem Ende der ersten 12 oder 24 Monate SUA kann ein Angebot für eine Vereinbarung zum weiteren Support durch den Verkäufer unterbreitet werden.

Pflichten des Kunden

Anzahlung/Kaufpreis

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 30% des Kaufpreises zu zahlen. Der Verkäufer stellt dazu eine Anzahlungsrechnung. Geht die Anzahlung nicht 10 Tage nach der ersten Zahlungserinnerung ein, ist DASCH berechtigt die Auftragsbestätigung zu widerrufen. Sämtliche Preisbindung verfällt im Falle eine Widerrufs. Dem Kunden werden die Planungs- und Abwicklungskosten pauschal i.H.v. 1.500€ in Rechnung gestellt, es sei denn der Kunde weist einen wesentlich niedrigeren Aufwand nach.
Weiter ist der Kunde verpflichtet, das Produkt nach ordnungsgemäßer Installation und Einweisung abzunehmen. Die Abnahme hat durch den Kunden, den/die Inhaber/in einer Firma oder eine/n autorisierten Beschäftigte/n zu erfolgen. Im Zweifel ist die Autorisation nachzuweisen. Eine Abnahme ist in jedem Fall erfolgt, auch wenn die Unterschrift verweigert wurde, wenn der Kunde das Produkt kommerziell einsetzt oder bewirbt. Im Fall der nicht ordnungsgemäßen Abnahme ist DASCH berechtigt, den eingegebenen Lizenzschlüssel wieder zu entfernen.

Der Restkaufpreis ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Abnahme fällig. Verzug tritt gem. § 286 Abs. 4 BGB ohne weitere Mahnung mit Ablauf der Frist ein.

Sofern die Installation vom Kunden als grundsätzlich lauffähig abgenommen wird und die Anlage mit Lizenzschlüssel zumindest befristet arbeitet, aber noch Mängel gem. Nr. 3.2 des Abnahme-Protokolls behoben werden müssen, ist der Kunde nicht berechtigt, mehr als 10 % des Kaufpreises für die Anlage gemäß Auftragsbestätigung zurückzuhalten.

Voraussetzungen für die Installation

Der Kunde schafft die Voraussetzung für die Installation und den Einsatz des Produkts insbesondere wie folgt:

  • Übersendung eines Raumplanes mit Maßangaben inkl. Raumhöhe an DASCH mindestens 14 Tage vor der Installation, ggf. auch mit Fotos vom Raum.
  • 230 V, 50 Hz Netzanschluss im Simulatorraum in der Nähe der für den Computer vorgesehenen Stelle, ebenso für den/die Projektor/en. Es wird empfohlen, diese Leitungen jeweils separat abzusichern.
  • Schaffung eines Leitungsweges zwischen Projektor/en und Computer wo die vorkonfektionierten Leitungen verlegt werden können (z.B. Kabelkanal, Unterflurkanal usw.). Der freie Durchgang sollte mindestens 50 mm betragen.
  • Eine Bildwand in der Art und Größe, wie sie von DASCH im Vorfeld der Installation vorgegeben wurde. Für die Projektor-Systeme muss insbesondere eine ebene und glatte weiße Wand oder Leinwand nach den Vorgaben von DASCH gegeben sein. DASCH wird sich nach Kräften bemühen, ein möglichst optimales Bild auf der Bildwand zu erstellen, übernimmt jedoch keine Garantie für absolute Schärfe in jedem Bildbereich, da hierfür die beim Kunden vorhandenen Bedingungen ausschlaggebend sind.
  • Ggf. Vorrichtungen für eine Deckenmontage in der von DASCH vorgegebenen Form.
  • Sonstige Vorrichtungen nach Vorgaben des Verkäufers die ggf. nach der Planung für den vorgesehenen Raum gemacht wurden.

Die Installation erfolgt, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes und sauberes Arbeiten zulassen. Anschlüsse für Elektrowerkzeuge sowie Strom sind ohne Berechnung durch den Kunden zu stellen. Der Kunde sollte bei der Installation zur Verfügung stehen. Erbrachte Leistungen und Teilleistungen sowie gelagertes Material sind vom Kunden während der Installations- und Einweisungsphase vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Sollte die Installation durch den Kunden verschuldet nicht möglich sein, sind Mehraufwendungen, insbesondere Fahrtkosten mit 0,36€/km und Zeitaufwand mit 85€/ Std. netto vom Kunden zu tragen.

Voraussetzungen für den Betrieb

Bei dem Produkt handelt es sich um ein System, welches als Insellösung betrieben werden muss. Daher darf das Produkt nicht mit dem Internet verbunden werden. Darüber hinaus darf keine nichtautorisierte Software installiert werden. Der Simulatorraum ist dauerhaft frost- und taufrei zuhalten, ansonsten erlischt die Garantie.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Lieferungen bzw. Leistungen von DASCH dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht an dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat DASCH unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Zugriff Dritter erfolgt oder unmittelbar bevorsteht.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist DASCH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten gegenständlichen Waren (z. B. Computer mit Zubehör, Beamer, Datenträger, Benutzerhandbücher, etc.) aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen, sowie dem Kunden die eingeräumten Nutzungsrechte an geistigem Eigentum (z. B. Nutzungsrechte an Softwareprogrammen) zu entziehen. Der Anspruch auf Zahlung der Kosten für Transport, Versicherung, Installation etc. (min. 4.500€) bleibt in diesem Fall bestehen. DASCH ist berechtigt, Kosten für den Abbau und Rücktransport in Rechnung zu stellen.
Im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch des Kunden auf die Herausgabe eines unbefristeten Lizenzschlüssels.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wird begrenzt auf einen typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Betrag, höchstens jedoch einen Betrag in der Höhe des Doppelten des Kaufpreises, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im letzteren Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

DASCH haftet nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, Datenbanken etc. durch den Einsatz der Software, insbesondere wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Virenabwehr oder Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten, etc. wiederhergestellt werden können. DASCH bleibt der Einwand des Mitverschuldens seitens des Kunden offen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von DASCH.

Lieferzeit

DASCH ist bemüht, die Lieferung und Installation innerhalb von 12 Wochen nach Eingang der Anzahlung durchzuführen, hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der Kunde verpflichtet sich die bestellte Ware innerhalb von 12 Monaten nach Bestellung abzunehmen.

Abnahmeprüfung

Die Abnahmeprüfung erfolgt nach der Auslieferung und Installation und wird vorgenommen in Anwesenheit eines autorisierten Verantwortlichen des Kunden. Hierüber wird ein Protokoll erstellt, welches von beiden Seiten unterzeichnet wird. Jede Partei erhält ein Exemplar.

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistung entfällt jedoch, wenn der Fehler durch Fahrlässigkeit des Kunden oder der von ihm beauftragten Personen, durch fehlerhafte Wartung oder Installation, Fehler bei der Lüftung oder Stromzufuhr, unsachgemäße oder mit DASCH nicht abgesprochene Reparaturversuche oder Veränderungen an der Anlage verursacht wurde sowie wenn die Anlage zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen, zu hoher Feuchtigkeit oder chemischen Einflüssen ausgesetzt war, mechanisch beschädigt wurde sowie bei anderen außergewöhnlichen Bedingungen.

Verschiedenes

Für die Rechtsbeziehungen zwischen DASCH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt das Amtsgericht Wesel oder, falls dieses aufgrund rechtlicher Regeln ausschließlich zuständig ist, das Landgericht Münster als Gerichtsstand vereinbart. Gleiches gilt auch für den Fall, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. DASCH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Jede Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedarf wenigstens der Textform. Dies gilt auch für die Klausel selbst.

Die Vertragsbeziehung zwischen DASCH und dem Kunden bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an der Vertragsbeziehung eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, neue Klauseln auszuhandeln, die der ursprünglich beabsichtigten Regelung unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am Nächsten kommen.

Höhere Gewalt

Erklärung: Höhere Gewalt („force majeure“) sind im nationalen und internationalen Handel unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren (z. B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Blockaden, Kriege, Bürgerkriege, Unruhen, Revolutionen, Streiks, Embargos, Beschlagnahme von Schiffen, Piraterie und auch Rechtsregeln seitens der Regierungen in den Staaten, in denen die Hersteller, Lieferanten und Kunden ihren Sitz haben, usw.). Durch die „Force-Majeure-Klausel“ muss in betroffenen Handelsverträgen ausdrücklich betont werden, dass in Fällen höherer Gewalt Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen entfallen.

Daher wird Folgendes vereinbart:

Höhere Gewalt wird durch die ISF Rules, Section XXIV, Force Majeure, geregelt. Die Höhere-Gewalt-Klausel der internationalen Handelskammer (ICC), die bei DASCH auf Anfrage des Käufers erhältlich ist, wird hiermit in den Vertrag eingeschlossen. DASCH soll jedoch unter allen Umständen bei Leistungsverzögerungen oder –ausfällen, Arbeitsunruhen, Streiks und Ausschlüssen sowie bei Lieferverzögerungen oder -ausfällen seitens MTS AB oder seiner Zulieferer befreit sein. DASCH wird sich in jedem Fall bemühen, Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. DASCH hat das Recht, bestellte Komponenten durch gleichartige Komponenten zu ersetzen, vorausgesetzt jedoch, dass mit den Ersatz-Produkten die Funktionalität des ursprünglichen Produktes aufrechterhalten werden kann.

Besondere Vereinbarungen im Einzelfall

Besondere Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform.


Schermbeck der 13.02.2023

Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine
Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich demnächst wenden können.
Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.